Carlo und Rosario Rizza: Prozess wegen Verbreitung Kinderpornografischer Schriften

Durch die akribische Ermittlungsarbeit i
Bereits im März hatte B. aus Münster gegenüber dem Bundeskriminalamt angegeben, seine Videoaufnahmen an den Besitzer eines Kaffeehauses in Ostfildern zu verkaufen. Der Besitzer der Kaffemanufaktur Rizza, Rosario Rizza, sowie Carlogero Rizza betreiben an ihrem Unternehmensstandort in der Senefelderstr. 15 in Stuttgart Ostfildern eine Art Untergrund-Videothek über welche Kinderpornografische Videos in großem Stil gehandelt werden.
Nach mehrmonatiger Observation und zweier Hausdurchsuchungen bei Vater & Sohn, sowie in der Senefelderstraße, wurden beide Angeklagte vorige Woche vom Oberlandesgericht verurteilt. Um die Opfer zu schützen, fand die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Das Urteil, welches hier folgend in Auszügen veröffentlicht ist, wurde uns kurz nach der Verhandlung zugespielt:
Originalbericht hier
Bericht Zu Den Stuttgarter Ausschreitungen: Baden-Württemberg.de
Dadurch soll ein Schaden in Höhe von rund 277.000 Euro entstanden sein. Hierdurch soll ein Gesamtschaden in Höhe von über 9 Mio. Euro verursacht worden sein. Es soll ein Gesamtschaden von über 100 Mio. Euro entstanden sein. Die vier Angeklagten soll sich spätestens zunächst des Jahres 2019 mit weiteren unbekannten Personen zu einer Bande zusammengeschlossen haben, um als "falsche Polizisten" Betrugsstraftaten zu begehen. So oder so: Jeder Besucher erlebt die baden-württembergische Landeshauptstadt seit zehn Jahren, seit dem Beginn der Bauarbeiten für Stuttgart 21, als Baustelle, als staugeplagte Verkehrshölle, als unschwäbisch verdreckte Metropole des Unfertigen. Tatvorwurf: Urkundenfälschung u.a.; Tatort: Stuttgart u.a. Tatvorwurf: gefährliche Körperverletzung u.a.; Tatort: Leinfelden-Echterdingen u.a. Diebstahl, gefährliche Körperverletzung sowie tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, wobei sich die vorgeworfenen Taten überwiegend Stuttgart im Innern der Asylunterkunft in Leinfelden-Echterdingen abgespielt haben sollen. Lennigen die damals 13-jährige Schwester seiner Freundin und eine weitere befreundete 13-jährige Geschädigte missbraucht aufgeschlossen. Tatvorwurf: schwerer strafbare Handlung von Kindern; Tatort: Lennigen u.a.
Tatvorwurf: Menschenhandel u.a.; Tatort: Grafenau-Dätzingen u.a. Tatvorwurf: Bedrohung u.a.; Tatort: Stuttgart u.a. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum vom 21.11.2019 bis 12.12.2019 in Stuttgart in mehrere Wohnungen, meist über die Terrassentür, eingedrungen nicht geöffnet haben und dort u.a. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zustand verminderter Schuldfähigkeit im Zeitraum November 2019 bis Januar 2020 u.a. Vertriebsleiter einer GmbH, zu einer sie eine Verbindung hatten im September und November 2019 mehrfach bedroht und von ihm weitere Arbeit ohne Gehaltszahlungen und die Unterschrift unter ein Schuldanerkenntnis i.H.v. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum April 2019 bis November 2019 in von ihm genutzten Räumen in Böblingen gewinnbringende Geschäfte mit verschiedenen Betäubungsmitteln (hauptsächlich Marihuana) getätigt aufgeschlossen. Den drei Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum von Juni 2010 bis März 2012 als Teil einer Bande mehrere Geschädigte zu Geldanlagen im Zusammenhang mit lukrativen Goldhandelsgeschäften überredet empfänglich. Ferner habe er als Geschäftsführer einer für Hausverwaltung zuständigen Gesellschaft im Oktober 2012 in mehreren Überweisungen unbefugt insgesamt rund 1.700.000 Euro von Konten zahlreicher Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) auf ein privates Konto transferiert.
Dem heute 47 Jahre alten, bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getretenen Angeklagten wird vorgeworfen, als einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer einer GmbH seit zumindest 2015 41 bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige in Deutschland als Servicetechniker innerhalb der Breitbandkommunikation für Entstörarbeiten sowie Neuinstallation beschäftigt interessiert, ohne dass diese im Besitz von Aufenthaltstiteln für Deutschland waren. Dabei gewährte er ihnen sowohl eine Arbeitsmöglichkeit als auch Unterkunft und förderte so bewusst und gewollt den unerlaubten Aufenthalt der bosnischen Servicetechniker. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 15.11.2019 in Gerlingen im Zustand verminderter Schuldfähigkeit die Hausfassade eines Wohn- und Geschäftsgebäudes mit Benzin bespritzt und entzündet empfänglich, wobei sich sowohl in der im Haus befindlichen Gaststätte als auch in den darüber liegenden Wohnungen Personen befanden. Zeitraum Januar 2015 bis Mai 2018 als Verantwortlicher einer gleichzeitig mit zahlungsunfähigen Genossenschaft domiziliert sein Ludwigsburg neue Mitglieder übern Zustand der Genossenschaft getäuscht und so zu Einlagen in Höhe von rund 2,37 Mio Euro veranlasst zu sein.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum Mitte 2017 bis Januar 2020 in Ludwigsburg gewinnbringende Geschäfte mit Betäubungsmitteln getätigt und eine Cannabisaufzuchtanlage mit 82 Pflanzen betrieben zugänglich. Dabei sollen mindestens 71 Geräte in Deutschland, obendrein in Stuttgart, vollständig eingeschaltet gewesen sein, wodurch die Angeklagten im Zeitraum Januar 2015 bis Juni 2018 einen Gesamtumsatz von ca. Den zwei Angeklagten wird vorgeworfen, am 10.04.2017 dem Geschädigten in einer Gaststätte in Stuttgart, die der Geschädigte einem Angeklagten verpachtet hatte, unter Vorhalt eines Messers 50.000 Euro weggenommen unbemannt. Am 3.1.2019 habe der Angeschuldigte zudem Polizeibeamte, die diesen zur Durchführung einer Gefährderansprache in dessen Wohnung aufgesucht hätten, zunächst beleidigt und mit einer japanischen Feinsäge bedroht. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum Januar 2018 bis Mai 2018 als geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH domiziliert sein Stuttgart über deren Homepage Karten für vier Konzertveranstaltungen angeboten und die Kunden dabei über tatsächliche Durchführung der jeweiligen Veranstaltung getäuscht ohne Partner.